Teilnahmeregeln

Der Tauschring Hallertau ist Teil der überregionalen AcrossLETS-Tauschgemeinschaft und lehnt sich dementsprechend an die Marktregeln von AcrossLETS an, um einen leichten Austausch mit anderen Tauschringen in Deutschland zu ermöglichen.

Die Inseratsverwaltung und die Buchführung der Tauschkonten erfolgen mit Hilfe von Obelio, dem Internet-gestützten Inserats-, Abrechnungs- und Informationsdienst für Tauschringe.

Teilnehmer, die keinen Internetzugang haben, können ihre Inserate und Buchungen vom Büro des Tauschrings Hallertau durchführen lassen. Der Tauschring gibt in regelmäßigen Abständen eine gedruckte Marktzeitschrift mit den aktuellen Inserats- und Teilnehmerlisten heraus.

Übersicht der Teilnahmeregeln:

  • Alle Altersstufen von 16 bis 116 Jahre sind willkommen!
  • Ein ausgeglichenes Geben und Nehmen beim Tauschen, sowie ein freundlicher und fairer Umgang miteinander ist uns wichtig.
  • Tauschleistungen werden in der Verrechnungseinheit „Crossy“ (Cr) vergütet. Es wird empfohlen, für je 5 Minuten Arbeitszeit 1 Cr zu vergüten (12 Cr pro Stunde). Bei Sachtausch wird empfohlen, den in Euro geschätzten Gebrauchswert mit einem gleichhohen Betrag an Crossy zu vergüten. Abweichungen von dieser Empfehlung sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den betreffenden Tauschpartnern möglich.
  • Wenn bei der Erbringung von Tauschleistungen Auslagen in Euro entstehen (z.B. für Benzin, Porto, Material, etc.), dann sind diese vom Leistungsempfänger zu erstatten.
  • Tauschvergütungen können entweder als Online-Überweisungen mit Obelio getätigt werden oder durch Ausstellung von LETS-Schecks beglichen werden. Der Scheckempfänger sollte die Schecks entweder im Tauschringbüro einbuchen lassen oder selber in Obelio einbuchen. Achtung, Schecks verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Druck eingelöst werden!
  • Die umlaufende Crossy-Menge ist durchschnittlich 1000 Cr pro Teilnehmer. Dieser Wert ist zeitlich konstant. Von diesem Betrag sind zur Zeit (Nov. 2009) ca. 595 Cr im Systemkonto "geparkt" und werden von dort langsam und gleichmäßig an alle Teilnehmer ausgeschüttet (siehe Rückverteilung der Umlaufsicherungsgebühr).
  • Neue Teilnehmer bekommen einen Anfangskontostand von ca. 319 Cr (Stand November 2009). Dieser Wert wird sich für zukünftig eintretende Teilnehmer langsam verringern. Für jeden neuen Teilnehmer wird dem Systemkonto zur Zeit ca. 681 Cr gutgeschrieben.
  • Die Guthaben ausscheidender Teilnehmer werden ins Systemkonto eingezogen. Pro ausscheidendem Teilnehmer werden 1000 Cr aus dem Systemkonto entfernt ("vernichtet").
  • Das Überziehungslimit der Tauschkonten liegt bei Null. Teilnehmer können eine Tauschleistung nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kontostand ausreicht, um die Leistung fair zu vergüten.
  • Transparenz: Die Quartalsabschlüsse (d.h. die Kontostände am Ende jedes Quartals) aller Konten können von jedem Teilnehmer der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft eingesehen werden. Die Kontobewegungen im Systemkonto sind für jeden Teilnehmer einsehbar.
  • Es wird eine Umlaufsicherungsgebühr (Demurrage) von 1,5 % vom Kontostand pro Quartal erhoben. Die Erlöse der Gebühr werden an alle Teilnehmer rückverteilt. Dies entspricht einem bedingungslosen Grundeinkommen von 15 Cr pro Quartal und Teilnehmer.
  • Geschlossenes System: Keine Konvertierbarkeit in Euro, Tauschtransaktionen mit anderen Tausch"währungen" nur über ein Crossy-Außenkonto, keine Kreditvergabe
  • AcrossLETS Teilnehmerbeitrag: 50 Crossy, einmalig bei Kontoeröffnung. Der Beitrag wird von Obelio für die Entwicklung der AcrossLETS-Gemeinschaft (zum überregionalen Tauschen) aufgewendet.
  • Alterssicherung: Teilnehmer können bis ca. 16000 Cr in speziellem Rentenkonto ansparen, ohne dass dies Tauschmittel aus dem Kreislauf entzieht (hortungsfrei). Die Ansparrate beträgt bis zu 100 Cr pro Teilnehmer und Quartal, die Auszahlungsrate beträgt bis zu 200 Cr pro Teilnehmer und Quartal.

Die komplette Beschreibung der AcrossLETS-Marktregeln ist nachzulesen unter
http://obelio.com/de/market_rules.html. Diese Marktregeln sind für den Tauschring Hallertau verbindlich.

Für die Nutzung von Obelio gelten außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Obelio eLETS Service.